Berechnung im Browser Rechenwerte 2026

Betriebliche Altersversorgung

Mehr Vorsorge.
Weniger Nettoaufwand.

Sieh auf einen Blick, wie Arbeitgeberzuschuss sowie Steuer- und Sozialabgabenvorteile Deinen eigenen Aufwand reduzieren.

Dein Ergebnis 115,00 € Vorsorge für nur 56,58 € Nettoaufwand. Persönliche Beispielrechnung nach den Rechenwerten 2026.

Deine Beispielrechnung

Wenige Angaben reichen für einen realistischen ersten Überblick.

1 Deine bAV

Nur eintragen, wenn vorhandene Arbeitgeber-VWL umgewandelt werden. Das Bruttogehalt dann bitte ohne diese zusätzlich gezahlten VWL angeben.
0 €250 €500 €

2 Leistung Deines Arbeitgebers

%
Zum Beispiel eine arbeitgeberfinanzierte Grundversorgung.
Voreinstellung: 15 % Zuschuss auf Deine Entgeltumwandlung. Auf der jeweiligen Benefit-Seite wird hier das tatsächliche Arbeitgebermodell hinterlegt.
Persönliche Angaben für die genaue Berechnung
J.
Kirchensteuer
Kirchensteuerpflichtig8 % in Bayern/Baden-Württemberg, sonst 9 %
%

Dein Vorteil

Was bedeutet das über längere Zeit?

Eine einfache Hochrechnung bei gleichbleibenden Monatsbeiträgen – bewusst ohne angenommene Wertentwicklung.

Vorsorgebeitrag pro Jahr 1.380,00 € fließen in Deine bAV
Eigener Aufwand pro Jahr 678,96 € aus Deinem Netto
Zeitraum bis Alter 6732 Jahre
Vorsorgebeiträge gesamt44.160 €
Eigener Nettoaufwand21.727 €

Keine Ablaufleistung und keine Rentenprognose. Beiträge und persönliche Verhältnisse werden als unverändert unterstellt.

Fördergrenzen 2026

Was wird steuerlich gefördert?

Der Rechner begrenzt die Vorteile automatisch auf die gesetzlichen Höchstbeträge.

Steuer- und sozialversicherungsfrei115,00 € von 338,00 €
Steuerfrei115,00 € von 676,00 €
Förderung und Arbeitgeberanteil pro Monat58,42 €
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche, vereinfachte Beispielrechnung auf Basis des BMF-Programmablaufplans und der Sozialversicherungswerte 2026. Sie ersetzt weder eine individuelle Beratung noch eine verbindliche Lohnabrechnung. Abweichungen können unter anderem durch Freibeträge, Einmalzahlungen, Krankenkassenbesonderheiten, Beitragsgruppenschlüssel, tarifvertragliche Regelungen oder die konkrete Versorgungsordnung entstehen. Leistungen im Alter sind grundsätzlich steuerpflichtig; bei gesetzlich Krankenversicherten können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen. Eine mögliche Minderung gesetzlicher Sozialversicherungsleistungen ist nicht dargestellt.